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Was sind die Rechte der Passagiere bei Verspätungen und Flugausfällen?
08 Okt

Was sind die Rechte der Passagiere bei Verspätungen und Flugausfällen?

Einführung

Flugreisen können trotz ihrer Bequemlichkeit manchmal eine Quelle von Stress sein, insbesondere bei Verspätungen oder Flugausfällen. In solchen Situationen fühlen sich viele Passagiere verloren und unsicher über ihre Rechte. Tatsächlich regelt das Luftverkehrsrecht in der Europäischen Union und anderen Regionen der Welt genau, welche Rechte Passagieren in solchen Situationen zustehen. Das Wissen um die eigenen Rechte ist entscheidend, um erfolgreich Entschädigungen geltend zu machen oder alternative Reisemöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

In diesem Artikel werden wir einen detaillierten Überblick über die Rechte von Passagieren bei Verspätungen und Flugausfällen geben, basierend auf EU-Verordnungen und internationalen Vorschriften. Wir werden auch die häufig gestellten Fragen beantworten, um Reisenden zu helfen, ihre Situation zu verstehen und welche Schritte sie unternehmen können, um ihre Interessen zu schützen.

Passagierrechte gemäß Verordnung (EG) 261/2004

Das wichtigste Rechtsinstrument, das die Passagierrechte in der Europäischen Union regelt, ist die Verordnung (EG) 261/2004. Dieses Dokument legt die Regeln für Entschädigungen, Betreuung und Unterstützung von Passagieren bei Verspätungen, Flugausfällen oder Verweigerung des Boardings fest. Diese Vorschriften gelten für Flüge von Flughäfen innerhalb der EU sowie für Flüge, die von in der EU registrierten Fluggesellschaften durchgeführt werden, auch wenn sie außerhalb Europas starten.

Flugverspätung

Bei Flugverspätungen haben Passagiere Anspruch auf Betreuung und in einigen Fällen auch auf Entschädigung. Die Dauer der Verspätung und die Flugstrecke sind dabei entscheidend:

  • 2 Stunden oder mehr – für Flüge bis zu 1500 km.
  • 3 Stunden oder mehr – für Flüge innerhalb der EU über 1500 km und für andere Flüge von 1500 bis 3500 km.
  • 4 Stunden oder mehr – für Flüge über 3500 km.

In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Passagieren Getränke, Mahlzeiten, Zugang zur Kommunikation (z. B. Telefonie), und gegebenenfalls auch Unterkunft und Transport zum und vom Flughafen zur Verfügung zu stellen. Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden können Passagiere auch auf den Flug verzichten und eine volle Rückerstattung der Ticketkosten verlangen.

Entschädigung für verspätete Flüge

Bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden haben Passagiere möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro, je nach Flugdistanz. Die Höhe der Entschädigung hängt von folgenden Faktoren ab:

  • 250 Euro – für Flüge bis zu 1500 km.
  • 400 Euro – für Flüge innerhalb der EU über 1500 km und für andere Flüge von 1500 bis 3500 km.
  • 600 Euro – für Flüge über 3500 km.

Es ist jedoch zu beachten, dass Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, eine Entschädigung zu zahlen, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Streiks oder Sicherheitsbedrohungen verursacht wurde.

Flugausfall

Ein Flugausfall tritt auf, wenn Passagiere die Wahl zwischen einer vollständigen Rückerstattung des Flugpreises oder einer Umbuchung auf einen anderen Flug zum nächstmöglichen Zeitpunkt haben. Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, sie wurden mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Flugstreichung informiert.

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung für einen ausgefallenen Flug?

Entschädigung für einen ausgefallenen Flug steht den Passagieren zu, wenn die Fluggesellschaft sie nicht rechtzeitig informiert oder ihnen keinen angemessenen alternativen Transport anbietet. Ähnlich wie bei Verspätungen beträgt die Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke.

Verweigerung des Boardings (Überbuchung)

Überbuchung ist die Situation, in der die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft, als Plätze im Flugzeug vorhanden sind. Obwohl diese Praxis legal ist, haben Passagiere, denen das Boarding verweigert wird, Anspruch auf Entschädigung. Die Vorschriften ähneln denen für ausgefallene Flüge – Passagiere können zwischen Rückerstattung des Ticketpreises oder Umbuchung wählen und haben auch Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro.

Passagierrechte außerhalb der Europäischen Union

Obwohl die Verordnung (EG) 261/2004 nur innerhalb der EU gilt, haben viele andere Länder ähnliche Vorschriften zum Schutz von Passagieren eingeführt. Zum Beispiel legt das US-Verkehrsministerium (DOT) Regeln für Stornierungen und Verspätungen fest, die sich von den EU-Vorschriften unterscheiden. Passagiere, die interkontinental reisen, sollten sich daher mit den lokalen Vorschriften vertraut machen, die je nach Land variieren können.

Entschädigungsanträge: Wie vorgehen?

Um eine Entschädigung erfolgreich geltend zu machen, sollten Passagiere folgende Schritte befolgen:

  1. Sammeln Sie alle Flugdokumente – Tickets, Bordkarten, Informationen von der Fluggesellschaft.
  2. Reichen Sie eine Beschwerde direkt bei der Fluggesellschaft ein, am besten schriftlich.
  3. Bei fehlender Antwort oder Ablehnung der Entschädigungszahlung wenden Sie sich an die nationale Stelle für den Schutz der Passagierrechte oder erwägen Sie die Hilfe eines spezialisierten Unternehmens für Entschädigungsansprüche.

Bitte beachten Sie, dass Passagiere innerhalb von drei Jahren nach dem Flugdatum Anspruch auf Entschädigung haben, es ist jedoch ratsam, so schnell wie möglich zu handeln, um Probleme im Zusammenhang mit Verjährung zu vermeiden.

Zusammenfassung

Die Rechte der Flugpassagiere sind durch EU-Vorschriften gut geschützt, insbesondere bei Verspätungen und Flugausfällen. Es ist jedoch wichtig, dass jeder Passagier seine Rechte kennt und weiß, wie er sie nutzen kann. Eine angemessene Vorbereitung, das Sammeln von Unterlagen und schnelles Handeln können sicherstellen, dass jede Beschwerde zugunsten des Passagiers bearbeitet wird. Wenn Ihr Flug also verspätet oder annulliert wird, zögern Sie nicht zu handeln – Ihre Rechte stehen auf Ihrer Seite.

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